Graf Salentin Ernst von Manderscheid-Blankenheim

Im Jahre 1644 übernahm Graf Salentin Ernst die Herrschertätigkeit in der
Grafschaft Manderscheid-Blankenheim. Mit ihm kam eine Persönlichkeit von ganz
erstaunlich staatsmännischer Weitsicht und wirtschaftlicher Tatkraft an die
Macht. Ein halbes Jahrhundert lang hat er sich um das Wohlergehen seiner
Untertanen bemüht. Das erstaunt besonders dann, wenn man bedenkt, dass gerade in
dieser Zeit die absolutistische Regierungsform in voller Blüte stand.
Geboren 1630 als zweiter Sohn des Grafen Johann Arnold von
Manderscheid-Blankenheim, besuchte der junge Graf die Schule in Köln. Zunächst
war er für den geistlichen Stand bestimmt. Als sein Vater 1644 starb, fiel dem
Vierzehnjährigen die Erbfolge zu. 1651 schloß Salentin Ernst die Ehe mit der
Gräfin Ernestine von Sayn-Wittgenstein, die ihm als Erbe die Grafschaft
Sayn-Hachenburg einbrachte.
So hat der Graf teilweise in Hachenburg und teilweise in Blankenheim residieren
müssen, immer sein Interesse den beiden für damalige Verkehrsverhältnisse so
weit auseinander liegenden Territorien zugewendet. Als seine Gattin 1661 starb,
heiratete Graf Salentin die Gräfin Christina Elisabeth von Erpach. Da seine
Gemahlin Protestantin war, ersuchte er nach Dispens der gemischten Ehe, die er
auch bekam. Aus Dankbarkeit ließ er vier Klöster errichten; das
Franziskanerkloster in Hachenburg, das Kloster Marienthal an der Sieg, das
Elisabethenstift in Blankenheim und das Ursulinenkloster in Jünkerath-Glaadt.
Seine Initiative wird nicht nur auf religiösem Gebiet sichtbar, sondern
besonders auf kulturellem. Graf Salentin Ernst bemühte sich in hohem Maße um die
Gründung kirchlich geleiteter Schulen mit dem Zweck, die Volksbildung in seinem
Herrschaftsbereich zu verbessern. 1688 schrieb der Graf an den Generalvikar, er
möge anordnen, daß Pfarrer Schule hielten, weil die Jugend vielfach keinen
Unterricht habe. Für die Pfarrer wäre dies eine gute Ausfüllung ihrer
Mußestunden und für die Gemeinde ein großer Nutzen, da die meisten so arm seien,
daß sie keinen Lehrer bezahlen könnten. Falls Pfarrer sich weigerten, so möge
man ihnen Einkommen abziehen und davon Lehrer besolden.
Besonders Jünkerath profitierte von dieser Anordnung. Am 18. 8. 1691 konnte der
Glaadter Pfarrer die erste Knabenschule mit Unterstützung und Genehmigung des
Grafen eröffnen. In dem Stiftungsbrief wird unter anderem festgelegt, daß die
Pfarrei Glaadt, die 1666 auf Betreiben des Grafen entstanden war, in Zukunft nur
an einen Pfarrer vergeben werden sollte, der auch verspreche, Schule zu halten.
Der Graf versicherte dem Pfarrer eine Fülle von Vergünstigungen unter der
Bedingung, daß ein Pastor das Schulehalten nicht unterlassen oder
vernachlässigen würde.
Das kulturell bedeutsamste Ereignis war sicherlich die Errichtung der ersten
Mädchenschule des Kreises Daun in Glaadt im gleichen Jahr (1691), zu einer Zeit,
in der auf Mädchenbildung kaum Wert gelegt wurde. Hierzu berief der Graf Nonnen
des Ursulinenordnes, die die Mädchen in christlicher Lehre, im Lesen, Schreiben,
Nähen und in der Herstellung von Spitzen unterrichten sollten. Auch Kinder aus
der näheren Umgebung kamen nach Glaadt.
Diese Gründung der Knaben- und Mädchenschule, auf die hier nur kurz eingegangen
werden kann, muß auch unter dem Aspekt gesehen werden, dass viele Herrscher in
jener Zeit auf Volksbildung keinen Wert legten. In einer 1688 erlassenen
Schulordnung für seine Grafschaft schrieb Graf Salentin Ernst den Unterricht in
Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen vor. Auch der Residenzort Blankenheim
verspürte seine sorgende Hand. 1670 berief der Graf Oratorianer, um ihnen die
Seelsorge zu übergeben. Das abgebrannte Hospital ließ er wieder aufbauen. Er
übertrug es Schwestern, damit sie nicht nur Kranke pflegten, sondern ein
Waisenhaus für seine Grafschaft und eine Mädchenschule errichteten. Neben den
bereits erwähnten Fächern sollten die Mädchen sogar in Französisch unterrichtet
werden. 1687 ließ Graf Salentin das Pfarrhaus unter der Burg erbauen und
richtete dort ein Seminar für junge Geistliche ein.
Neben der Gründung der kirchlich geleiteten Schulen widmete sich der Graf im
Sinne des Merkantilismus der Förderung seines Herrschaftsbereiches in
wirtschaftlicher Hinsicht, um der Armut seiner Untertanen entgegenzuwirken. Vor
allem trachtete er danach, Gewerbetreibende heranzuziehen und anzusiedeln. Aus
der Wallonie holte er Wollweber nach Blankenheim, schenkte ihnen einen Bauplatz
und gewährte ihnen zwanzig Jahre lang Steuerfreiheit. Mit einheimischen Webern
wurden sie in einer Zunft vereinigt, der der Graf 1657 eine Ordnung gab. Auch
die erstmals 1672 erwähnte Schneiderzunft geht wahrscheinlich auf die Initiative
des Grafen zurück. Daß auf einem Plan von Blankenheim Ende des 17. Jahrhunderts
zwölf Mühlen eingezeichnet sind, dürfte mit ein Beweis dafür sein, wie sein
Mühen um Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse Erfolg hatte. Auch dem
Wald, in dem bei dem sehr starken Bedarf an Brennholz für die Eisenhütten
erheblicher Raubbau getrieben wurde, wandte er seine Sorge zu und erließ 1652
eine «Buschordnung«.
Für Jünkerath ist sein Bestreben, die Wirtschaft zu fördern, von ganz besonderer
Bedeutung. Im Jahre 1687 gründete Graf Salentin das Jünkerather Hüttenwerk. Zum
schnellen Gedeihen der Hütte stattete der Graf den von ihm berufenen
Hüttenmeister mit Nutzungsrechten und Privilegien großzügig aus. Um den Betrieb
aufnehmen zu können, hatte der Graf auch für die Erzlieferung gesorgt. Alle
Arbeiter des Hüttenbezirkes waren befreit von vielfältigen Abgaben.
Die damalige Hüttengründung hat auch heute noch für Jünkerath und seine Umgebung
große Bedeutung. Die Jünkerather Eisengießerei (Mannesmann-DEMAG) besteht noch
heute und gibt etwa 350 Mitarbeitern aus Jünkerath und Umgebung
Arbeitsmöglichkeit.
Zum Schluß ist noch kurz hinzuweisen auf die Sorgen und Nöte des Grafen Salentin
Ernst, seine Untertanen in den Kriegen vor Unheil zu bewahren. Die
Kriegsereignisse bildeten begreiflicherweise eine Hauptsorge des Landesherrn.
Aber gerade hier zeigte sich, wie wenig Salentin Ernst die damit
zusammenhängenden Fragen seinen Beamten überließ, wie er sich selbst um all
diese für seine Untertanen lebenswichtigen Angelegenheiten kümmerte. Im LHA
Koblenz befindet sich eine große Anzahl von Briefen aus der zweiten Hälfte des
17. Jahrhunderts, die für die unermüdliche Initiative des Grafen Salentin
Zeugnis ablegen, Dörfer seines Herrschaftsbereiches vor Kriegszügen,
Einquartierungen und Proviantlieferungen zu verschonen.
Im Jahre 1694 gab Salentin Ernst die Regierungsgeschäfte in die Hände seines
Sohnes Franz Georg. Seine Vorliebe für Jünkerath zeigte sich besonders darin,
daß erden Ruhesitz auf dem Schloß Jünkerath nahm, wo er die letzten elf Jahre
seines Lebens verbrachte. Am 3. Februar 1705 starb Salentin Ernst in Jünkerath.
Mit ihm verloren die Grafschaft Blankenheim und die Herrschaft Jünkerath eine
Persönlichkeit, die alle Tatkraft eines Lebens für seine Untertanen einsetzte.
Nur wenigen Grafen gebührt die Anerkennung, für das Wohl der Landeskinder
regiert zu haben. Willkürliche und rücksichtslose Herrschertätigkeit war an der
Tagesordnung. Harte Fronarbeit, überspannte Abgaben, herzlose Knechtung, strenge
Handhabung der Strafgesetze mit oft schwersten Leibstrafen ließen keine
Anhänglichkeit der Untertanen aufkommen.
Statue des Grafen Salentin Ernst von Manderscheid-Blankenheim, zu sehen im
Kloster Marienstadt im Westerwald
Eine rühmliche Ausnahme machte hier Graf Salentin Ernst von
Manderscheid-Blankenheim. Neben dem Residenzort Blankenheim hat besonders die
Herrschaft Jünkerath seine sorgende landesväterliche Hand am meisten gespürt. In
der Literatur wird er zu Recht als der Wohltäter von Jünkerath und Glaadt
bezeichnet.
Nachforschungen im LHA Koblenz, dem Hessischen Hauptstaatsarchiv und dem Herzog-
von- Croy'schen-Archiv in Dülmen haben gezeigt, daß man ihm einen tadellosen
Lebenswandel bescheinigen darf.
Die Sorgen, die er um sein Land getragen und die fruchtbare Arbeit, die er in so
schwerer Zeit dafür geleistet hat, sichern ihm auch durch Namensgebung unserer
Schule ein ehrendes Andenken.
Graf Salentin Ernst von Manderscheid-Blankenheim
Salentin Ernst wurde 1630, im Blankenheimer Tal, als zweiter Sohn des Grafen
Johann Arnold von Manderscheid-Blankenheim geboren. 1644, als sein Vater starb,
fiel dem Vierzehnjährigen die Erbfolge zu. Im Jahre 1651 schloss Salentin Ernst
die Ehe mit Gräfin Ernestine von Sayn- Wittgenstein, die ihm als Erbe die
Grafschaft Sayn- Hachenburg einbrachte. Aus dieser Ehe entstammen fünf Kinder.
Als die erste Frau starb, heiratete Graf Salentin Ernst die Gräfin Christina
Elisabeth von Erpach. Dreizehn weitere Kinder gingen aus der zweiten Ehe hervor,
die alle katholisch erzogen wurden, obwohl die Gräfin selbst der
protestantischen Konfession angehörte. 1692 starb auch diese zweite Frau,
nachdem sie dreißig Jahre mit dem Grafen verheiratet war. Zwei Jahre später zog
sich Salentin Ernst nach einem Leben voll Arbeit und Sorgen von den
Regierungsgeschäften zurück, die er ein halbes Jahrhundert führte, und legte sie
in die Hände seines Sohnes Franz Georg. Seine Vorlieben für Jünkerath zeigten
sich, als er seinen Ruhesitz im Jünkerather Schloss wälhlte. Dort verbrachte er
die letzten elf Jahre seines Lebens. Am 3. Februar 1705 starb Salentin Ernst.
Man hat den Toten wohl in der Kirche von Blankenheim bei seinen Vätern
beigesetzt.
Mit ihm verloren die Grafschaft Blankenheim und die Herrschaft Jünkerath einen
Herrscher, der seine Tatkraft auch für seine Untertanen einsetzte. Er hatte sich
besonders auf kulturellem Gebiet engagiert. Gerade das Schulwesen lag ihm sehr
am Herzen. Graf Salentin Ernst bemühte sich in besonderem Maße um die Gründung
kirchlich geleiteter Schulen mit dem Zweck, die Volksbildung in seinem
Herrschaftsbereich zu verbessern. 1682 errichtete er erstmals in diesem Gebiet
eine Schule für Mädchen und führte eine Art Schulpflicht ein. Die
Unterrichtsfächer waren Lesen, Schreiben, Rechnen, Nähen, Kathechismus, gute
Sitten und sogar Französisch. Aber nicht nur der Residenzort Blankenheim sollte
seine Fürsorge in schulischer Hinsicht erfahren, sondern auch alle Dörfer seiner
Grafschaft. Die Berufung von richtig ausgebildeten Lehrern scheiterte zumeist
daran, dass die Gemeinden zu arm waren, um diese zu bezahlen. Deshalb entschied
der Graf, die Dorfpfarrer zum Unterrichten einzusetzen. Falls diese sich jedoch
gegen diese Anordnung weigerten, solle man ihr Einkommen beschränken und davon
die Lehrer bezahlen.
In einer 1688 erlassenen Schulordnung für seine Grafschaft schrieb Salentin
Ernst den Unterricht in Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen vor. Scheinbar
befolgte man diese Schulordnung nicht in gewünschtem Maße. So musste der Graf im
Oktober diesen Jahres mißfällig vernehmen, dass seine schulischen Anordnungen
wiederum nicht befolgt wurden. Die Väter waren scheinbar nicht bereit, ihre
Kinder regelmäßig in die Schule zu schicken. Graf Salentin wies den Schultheißen
des Dorfes Blankenheim an, sich bei einer Strafe von fünf Goldgulden innerhalb
von drei Tagen zu verantworten, weil sie seine schulischen Befehle nicht
pflichtgemäß gehandhabt hätten.
Vor 300 Jahren wurde die erste Knaben- und Mädchenschule in Glaadt auf
Initiative des Grafen Salentin Ernst gegründet. Diese Tatsache ist deshalb
bedeutungsvoll, weil die Mädchenschule als die erste im heutigen Kreisgebiet zu
bezeichnen ist, zu einer Zeit, in der auf Mädchenbildung kaum Wert gelegt wurde.
So begann vor 300 Jahren das Jünkerather Schulleben auf Betreiben des Grafen
Salentin Ernst, in dessen Tradition wir heute noch stehen.
Aufgrund der Schulen, welche in Glaadt errichtet wurden und seiner auch sonst so
unüblichen Taten in der damaligen Zeit, hat man die Jünkerather Regionalschule
mit dem Namen des Grafen Salentin Ernst betitelt.
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